2009-01-05

Bielersee: Rebgüterzusammenlegung

Das Rebgebiet am linken Bielerseeufer ist, mit Ausnahme des Teilperimeters Alfermée, Bestandteil des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN-Objekt Nr. 1001). Die langfristige Erhaltung dieser Reblandschaft können jedoch nur konkurrenzfähige Produktionsbedingungen sicherstellen. Dazu muss die junge und motivierte Winzergeneration die Produktionskosten im Rebbau senken können. Wie zuvor in La Neuveville und Schafis haben sich die Winzer aus Ligerz, Twann und Tüscherz-Alfermée zur Bodenverbesserungsgenossenschaft TLTA zusammengeschlossen. Die Chronologie der Arbeiten sehen Sie in der rechten Spalte.


Blick vom Rebweg ob Wingreis in Richtung Tüscherz und Biel.


Die Erbteilung hatte eine sehr kleinflächige, nicht mehr zeitgemäss erschlossene Parzellierung zur Folge. Vor der Güterzusammenlegung in den Gemeinden Twann, Ligerz und Tüscherz-Alfermée gab es im ganzen Perimeter 334 Eingentümer, die rund 1157 Grundbuchparzellen besassen. Die durchschnittliche Parzellengrösse hat 885 Quadratmeter betragen und die Zahl der Parzellen pro Betrieb lag zwischen neun und 59.

Nach der Melioration des 105,5 Hektaren umfassenden Gebiets bewirtschaften 34 Haupterwerbs- und zehn Nebenerwerbswinzer die Rebberge. Sie produzieren den Wein zum grössten Teil als Selbstkelterer.

Die Rebgüterzusammenlegung und eine Verbesserung der Erschliessung macht eine Senkung der Produktionskosten möglich. Ein weiterer Schritt auf dem Weg ein dauerhaftes Auskommen zu finden ist nun die zunehmende Professionalisierung im Rebberg und im Keller.

Die Winzerinnen und Winzer haben erkannt, dass bei einem solchen Projekt neben wirtschaftlichen Zielen auch nachhaltige Aspekte anzustreben sind.

Steillage mit Rebterrassen und Trockensteinmauern in Wingreis

Die Reben sind mit hoher Artenvielfalt gebrünt.Fabian Teutsch, Sprecher der Bielerseewinzer, erklärt den Aufbau einer Trockensteinmauer.


Wertvolle Lebensräume für typische Tiere und Pflanzen erhalten

Bei der Rebgüterzusammenlegung Twann – Ligerz – Tüscherz-Alfermée war es klar, dass der Erhaltung von Natur und Landschaft eine entscheidende Bedeutung zukommt. Im Rahmen des Meliorationsprojektes sind Schutzorganisationen und Fachstellen des Natur- und Landschaftsschutzes deshalb von Anfang an aktiv in die Planung einbezogen worden. Die von der Technischen Leitung, dem Vorstand und dem Ökologen ausgearbeiteten Vorschläge und Massnahmen wurden im Rahmen der alljährlichen Sitzungen mit den Schutzorganisationen und Fachstellen diskutiert und bereinigt. Gleichzeitig konnte auch das Vertrauen und die Motivation der Rebbauern für die Anliegen der Ökologie gewonnen werden. Nach der Neuzuteilungsauflage der ökologischen Massnahmen im Sommer 2007 wurden alle Einsprachen erledigt. Das Naturschutzinspektorat (NSI) wie auch die eidg. Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) beurteilten das Rebgüterzusammenlegungsprojekt als positiv.

Trockensteinmauern bieten Lebensraum für zahlreiche Nützlinge.Aufgrund einer Bestandesaufnahme der naturnahen Lebensräume, ihrer Bewohner und der ökologischen Bewertung mittels Ökobonitierung wurden rund sieben Prozent der Fläche des Zusammenlegungsperimeters als grundeigentümervebindlich gesicherte ökologische Ausgleichsflächen ausgeschieden. Sie liegen fast ausschliesslich in Korridoren und Aufwertungsgebieten des im Februar 2005 genehmigten Vernetzungsprojektes.

Neue Mauer, Ausgleichsfläche, Reben und Pufferstreifen zum Wald.Ökologische Massnahmen

Bestehende Naturelemente
Extensive Wiesen, meist Magerwiesen oder Trockenrasen, Hecken und Feldgehölze, Hochstamm-Feldobstbäume und Trockenmauern bleiben erhalten, werden arrondiert und durch Entbuschung aufgewertet. «Auch die Wildnis muss gepflegt werden», sagt Fabian Teutsch, Winzer in Schafis und Sprecher der Bielerseewinzer, und ergänzt: «Das bedeutet einen zusätzlichen Aufwand, der sich langfristig aber bezahlt macht. Denn viele verschiedene Pflanzen dienen als Wirte für Nützlinge.» Damit haben drei Generationen Teutsch Erfahrungen gesammelt: «Mein Grossvater hatte, wie es damals üblich war, nichts begrünt. Mein Vater», erklärt Fabian Teutsch, «hat in den 1990er Jahren mit der Begünung begonnen. Seit 20 Jahren spritzen wir keine Insektizide mehr und seit acht Jahren verzichten wir auf Kunstdünger.»

Neue Ausgleichsflächen
Durch die Rodung von Reben werden Ausgleichsflächen innerhalb des Rebbauperimeters horizontal und vertikal vernetzt. Die Ausgleichsflächen werden nicht vor dem 15. Juni gemäht.

Pisten und Rebmauern
Die Pisten für Raupenfahrzeuge werden als trittfeste Magerwiesen begrünt. Sie bilden spezielle Lebensräume für angepasste Tiere und Pflanzen. Sie haben zugleich Vernetzungsfunktion. Die ökologische Funktion der Trocken- und Bruchsteinmauern bleibt erhalten.

Nachhaltiger Schutz der naturnahen Lebensräume
Während der Dauer der Rebgüterzusammelegung waren die naturnahen Flächen über die Meliorationsgesetzgebung geschützt. Zudem wurden sie im Grundbuch als Flächen mit einer Nutzungseinschränkung angemerkt. Nun werden die Flächen über die Schutzzonenpläne der Gemeinden sichergestellt.

Pufferstreifen zum Wald
Wo der Zusammenlegungsperimeter an den Wald grenzt, wurde abschnittweise ein etwa 20 Meter breiter Streifen abgeholzt. Es entstehen ökologisch vertvolle gestufte Waldränder und zum Teil offene Flächen mit Trockenwiesen und Schlagfluren. Die Verminderung des Schattenwurfes wirkt sich zudem positiv auf die angrenzenden Reben aus. Der abgeholzte Streifen lieg ausserhalb des Perimeters der Rebgüterzusammenlegung und gehört nach wie vor zum Waldareal.

Noch sehen die neuen Mauern aus wie Narben in der Landschaft …… doch bald schon werden sie verwittern und überwaschsen sein.


Nicht alle Rebbesitzer und Winzer waren von der Rebgüterzusammenlegung begeistert. Auf der einen Seite erforderte diese hohe finanzielle Investitionen. Auf der anderen Seite mussten Reblagen aufgegeben werden, die seit Jahren oder gar Generationen gepflegt worden sind. «Deshalb sollten während einer Übergangsfrist nach der Ernte Trauben ausgetauscht werden können», sagt Heinz Tschanz, Winzer in Twann, und ergänzt: «Als dann aber die Ernte 2009 bevorstand, war vom Traubentausch keine Rede mehr.»

Blick vom Waldrand über die Reben auf Schafis, den Bielersee und die St. Petersinsel.

 


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Eine Umsetzung in mehreren Etappen

2000

Ausarbeitung eines Vorprojekts für Ligerz und Twann

2002

November/Dezember: Auflage- und Mitwirkungsverfahren des Vorprojektes Ligerz und Twann

2003

17. März: Zustimmung der Gemeindeversammlung Ligerz und Twann zum beantragten Gemeindebeitrag
3. Juni: Gründung der Rebgüterzusammenlegung Ligerz-Twann
Sommer: Ausarbeitung eines Vorprojekts für Tüscherz-Alfermée
20. November: Zustimmung der Gemeindeversammlung Tüscherz-Alfermée zum beantragten Gemeindebeitrag

2004

Januar/Februar: Auflage- und Mitwirkungsverfahren des Vorprojektes Tüscherz-Alfermée
21. April: Gründung der Rebgüterzusammenlegung Tüscherz-Alfermée
26. Mai: Fusion der beiden Genossenschaften zur Rebgüterzusammenlegung (Bodenverbesserungsgenossenschaft) Twann-Ligerz-Tüscherz-Alfermée (RGZ TLTA)
24. November: Genehmigung der Rebgüterzusammenlegung durch den Grossen Rat des Kantons Bern (Grundsatzbeschluss für den Rahmenkredit)

2005

21. März: Grundsatzverfügung des Bundesamtes für Landwirtschaft
1. November: Öffentliche Auflage der Bodenbewertung

2006

10. Februar: Genehmigung des Unternehmens durch die Volkswirtschaftsirektion

2007

25. Juni: Öffentliche Auflage des Neuzuteilungsprojektes

2009

5. Januar: Antritt des neuen Besitzstandes
23. März: Öffentliche Auflage der Mehr- und Minderwerte, inklusive Pflanzenkapital
Winter 2009/2010: Beginn der Bauphase zur Instandstellung der Oekoflächen


Twann Ligerz Tüscherz-Alfermée

Kosten und ihre Finanzierung

Kostenvoranschlag (2004):

in 1'000 Franken
Planerische und RGZ-technische Arbeiten
3'485
Bauarbeiten (Erschliessungsmassnahmen und Mauern)
10'045
Ökologische Massnahmen inklusive Landerwerb
670

Vorgesehene Finanzierung:

Pauschalabgeltung der Nationalstrasse N5
750
Strukturverbesserungsbeiträge des Kantons (32 ) und des Bundes (37,9)
10'096
Beitrag der Gemeinden Twann, Ligerz, Tüscherz-Alfermée ca.
1'760
Restkosten zulasten der Grundeigentümer und -eigentümerinnen
1'593