Der Waadtländer Regierungsrat Jean-Claude Mermoud hat ein neues Gesetz zum Schutz des zum Unesco-Welterbe gehörenden Weinbaugebiets Lavaux präsentiert. Dieses sieht eine leichte Einschränkung der Bauzonen vor.
Blick von Aran/Villette auf Grandvaux, den Genfersee und die Rebberge des Dézaley. (Bild: Gabriel Tinguely, 19. September 2010)
Zwar sei das Weinbaugebiet in den vergangenen 30 Jahren nicht kleiner geworden. Auch hätten die Dörfer und Weiler ihren ursprünglichen Charakter behalten, zieht Wirtschaftsdirektor Mermoud Bilanz. Weil das geltende Gesetz zum Schutz des Lavaux aber von 1979 stamme und sich seit damals einiges verändert habe, sei es dringend notwendig gewesen, das Gesetz anzupassen.
Neue Kommission beurteilt Bauprojekte
«Wir haben beim Schutz keine Konzessionen gemacht», sagte er. Der Bau in den Landwirtschafts- und Weinbauzonen sei noch einmal eingeschränkt worden. Etwa sieht das Gesetz neu eine Reduktion der Bauzonen um 14 Hektaren vor – das entspricht knapp vier Prozent. Zudem wurden neun Standorte in der Weinbauzone bestimmt, wo unterirdische Parkhäuser gebaut werden dürfen.
Neu ist auch eine Kommission vorgesehen, die aus Vertretern der Gemeinden und des Kantons sowie aus Spezialisten und Mitgliedern von Schutzorganisationen bestehen soll. Alle Bauprojekte, die im klar definierten Schutzkreis realisiert werden sollen, müssen zusätzlich dieser Kommission vorgelegt werden.
Für Franz Weber «ungenügend»
Als nächstes muss nun das Waadtländer Kantonsparlament über das neue Gesetz befinden. Dieses könnte frühstens Mitte 2011 in Kraft treten, unabhängig der von Franz Weber lancierten kantonalen Volksinitiative «Sauver Lavaux 3». Dessen Gültigkeit muss noch gerichtlich bestätigt werden.
Weber seinerseits beurteilt die neue Regelung als «ungenügend». Er gibt sich überzeugt, dass seine Initiative für gültig erklärt wird und ihm die Waadtländer Stimmberechtigten Recht geben werden. Werde seine Initiative abgelehnt, sei das neue Gesetz «besser als nichts», sagte er. Ein Rückzug der Initiative kommt für den Umweltschützer nicht in Frage.
Quelle: sda